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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension INES GmbH

 I. Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen der Pension über Pensionsleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden.

 

 2. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pensions Inhaberin

 

 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

 

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension  zustande.  Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite der Pension (www.penson-ines.de) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.

 

2. Vertragspartner ist die Pension und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugeben.

 

3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

 

 4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

5.  Inhalt der Kostenübernahmen von Firmen, welche mindestens den/die Gastname/n, das An- und Abreisedatum, den Gesamtpreis sowie einen Firmen- bzw. Behörden- /Institutionsstempel und eine Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person beinhalten müssen. die Pension behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen. Die Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die Firma/Institution gesandt.

 

6. Beim Einchecken können auf Verlangen der Pension die Daten und Angaben auf dem Meldeschein mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.

 

IIV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Pension (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts - oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

 

4. Stornierungsfristen  

a)  Stornierungsfristen für Individualreisende: Zimmerbuchungen für Individualreisende bis 9 Personen: Kostenfreie Stornierungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis 18.00 Uhr (Ortszeit der Pension) 2 Woche vor Reiseantritt möglich.

b)  Ist das vereinbarte Rücktrittsrecht bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann Die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 Prozent des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die Pension die vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. V. Rücktritt der Pension 

 

6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr eine Pauschalbertag in Höhe von 20EURO in Rechnung stellen. Ab 16.00 Uhr kann die Pension dem Gast die zusätzliche Nutzung mit 80 Prozent der Übernachtungspreises in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

7.Die Pension kann die Unterbringung von Hunden im Einzelfall ablehnen. Hunde müssen grundsätzlich im Voraus bei der Pension angemeldet werden. Die Pension berechnet pro Hund und Übernachtung eine Gebühr von 10 EUR. Das Mitbringen anderer Tiere, wie Katzen, Nagetiere etc. ist nicht gestattet.

 

IV. Haftung der Pension

 

1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden oder grobe Verunreinigungen haftet der Kunde.

Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Die Pension behält sich das Recht vor, bei Anreise oder während des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von bis zu 200,00 EUR pro Buchung einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern die Pension bis dahin keine durch den Kunden bzw. die Gruppe verursachten Schäden oder grobe Verunreinigungen feststellen konnte. Schäden oder Kosten für die Beseitigung grober Verunreinigungen, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen oder werden nachträglich in Rechnung gestellt, wenn Der Pension Kosten für z.B. Feuerwehr- oder andere Rettungseinsätze von Dritten in Rechnung gestellt werden. Letzteres gilt auch für Schäden und grobe Verunreinigungen, welche erst nach Abreise des Kunden bzw. der Gruppe festgestellt werden.

 

2. Das Rauchen ist in allen Bereichen des Hotels strengstens untersagt.

Im Falle eines Verstoßes berechnet die Pension eine Gebühr von 100 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern. Die Pension behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. der Pension ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Pensionseigentum verursacht hat.

 

 V. Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 

2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Pension darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die Pension nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungs-verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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